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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen vom 2. Mai 2013 |
Kerninhalte | Die IZÜV regelt die Zulassungspflicht für - Gewässerbenutzungen (Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer; Maßnahmen, die die Gewässerbeschaffenheit als solche beeinflussen können), die zu Industrieanlagen gehören,
- Anlagen, in die nur industrielles Abwasser eingeleitet wird und die bezüglich ihrer Genehmigung und Überwachung nicht durch andere gesetzliche Vorgaben geregelt sind.
Neben den Anforderungen, die für eine Zulassung erfüllt werden müssen, werden auch Pflichten zur Überwachung des Betreibers und der zuständigen Behörde definiert. |
Tags | IZÜVO; IndustriekläranlagenZÜV; IndustriekläranlagenZÜVO; IndKläranlagenZulÜberwV; IndKläranlagenZulÜberwVO¸ IndKläranlZulassÜberwV; IndKläranlZulassÜberwVO |
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