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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung vom 11. August 1992 |
Kerninhalte | Diese Verordnung normiert Ausnahmen von der grundsätzlich umsatzsteuerfreien Einfuhr von Gegenständen, die zollfrei eingeführt werden können. So ist beispielsweise die Einfuhrumsatzsteuerfreiheit für Sendungen von Waren mit geringem Wert auf Waren beschränkt, deren Gesamtwert 22 Euro je Sendung nicht übersteigt. Sie regelt zudem die Erstattung oder den Erlass der Einfuhrumsatzsteuer. |