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Link zum Rechtstext | Umweltgebührenordnung vom 15. Februar 1995 |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme des Bayerischen Landesamts für Umwelt, der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege, von Behörden auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft, der Bayerischen Landesärztekammer als ärztliche Stelle nach § 83 StrlSchV und § 17a RöV und der Bayerischen Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns als zahnärztliche Stelle nach § 17a RöV |
Kerninhalte | Für die Inanspruchnahme des Bayerischen Landesamts für Umwelt, der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege, der Regierungen und Landratsämter auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft und der Wasserwirtschaftsämter (Behörden), insbesondere für Beratungen, Begutachtungen, Stellungnahmen, Untersuchungen und Ingenieurleistungen, werden Gebühren und Auslagen nach dieser Verordnung erhoben. |
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