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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | TRAS 320 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Anlagensicherheit gilt für Gefahrenquellen, die aus - Wind, einschließlich Böen, Windspitzen, winderregten Schwingungen und Tornados,
- Entstehung windbedingter Projektile sowie Einwirkung von bodennahen und luftgetragenen Projektilen,
- Schneelasten und
- Eislasten
resultieren. Sie richtet sich insbesondere an - Betreiber,
- Behörden und
- Gutachter/Sachverständige, die Vorkehrungen gegen durch Wind, Schnee- und Eislasten ausgelöste umgebungsbedingte Gefahrenquellen für Betriebe zu treffen, anzuordnen oder zu beurteilen haben.
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