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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Wind sowie Schnee- und Eislasten vom 15. Juni 2015

Link zum RechtstextTRAS 320

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Anlagensicherheit gilt für Gefahrenquellen, die aus

  • Wind, einschließlich Böen, Windspitzen, winderregten Schwingungen und Tornados,
  • Entstehung windbedingter Projektile sowie Einwirkung von bodennahen und luftgetragenen Projektilen,
  • Schneelasten und
  • Eislasten

resultieren.

Sie richtet sich insbesondere an

  • Betreiber,
  • Behörden und
  • Gutachter/Sachverständige, die Vorkehrungen gegen durch Wind, Schnee- und Eislasten ausgelöste umgebungsbedingte Gefahrenquellen für Betriebe zu treffen, anzuordnen oder zu beurteilen haben.