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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub (Ausgabe Juni 2016)

Link zum RechtstextTRGS 504
Praxishilfe DGUVGib dem Staub keine Chance!

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt zum Schutz von Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten, bei denen eine Exposition gegenüber einatembarem (E-Fraktion) und alveolengängigem (A-Fraktion) Staub auftreten kann.

Sie ist anzuwenden für den Gültigkeitsbereich des Allgemeinen Staubgrenzwertes (E- und A-Fraktion), der die Beeinträchtigung der Funktion der Atmungsorgane infolge einer allgemeinen Staubwirkung verhindern soll.