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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Technische Regel wassergefährdender Stoffe konkretisiert die betankungsspezifischen technischen und betrieblichen Anforderungen an Tankstellen zur Versorgung von Schienenfahrzeugen mit Betriebsstoffen, einschließlich Eigenverbrauchstankstellen mit geringem Verbrauch..
Sie gilt sowohl für Tankstellen im Bereich der öffentlichen und nicht öffentlichen Eisenbahninfrastruktur als auch für Tankstellen im Bereich von Betriebsanlagen für Straßenbahnen.
Sie enthält neben Regelungen zur Betankung von Eisenbahnen und Straßenbahnen sowie zur Befüllung der Lagerbehälter aus Straßentankfahrzeugen und Eisenbahnkesselwagen Regelungen zum Betrieb und zu Prüfungen durch Sachverständige.
Sie richtet sich insbesondere an die betroffenen Anlagenbetreiber, Behörden, Sachverständigenorganisationen, Fachbetriebe und Ingenieurbüros, die im Bereich des Gewässerschutzes tätig sind. |