Link zum Rechtstext | Gesetz über die Erhebung einer Wasserentnahmegebühr |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Erhebung einer Wasserentnahmegebühr für oberirdische Gewässer und Grundwasser, das im Zusammenhang mit dem Abbau oder der Gewinnung von Kies, Sand, Torf, Steinen oder anderen Bodenbestandteilen freigelegt worden ist. |
Rechtsnorm-Links |
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URL-Adresse | http://bremen.beck.de/default.aspx?bcid=Y-100-G-brwegg-name-inh | Rechtsnorm-Links |
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URL-Adresse
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