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Gesetz über die Erhebung einer Wasserentnahmegebühr

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Erhebung einer Wasserentnahmegebühr - Neubekanntmachung des Gesetzes über die Erhebung einer Wasserentnahmegebühr vom 24. November 1992 (Brem.GBl. S. 641) in der ab 30. März 2004 geltenden Fassung

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Erhebung einer Wasserentnahmegebühr für oberirdische Gewässer und Grundwasser, das im Zusammenhang mit dem Abbau oder der Gewinnung von Kies, Sand, Torf, Steinen oder anderen Bodenbestandteilen freigelegt worden ist.

Es bestimmt die Gebührenpflicht, die Bemessungsgrundlage, die Gebührenhöhe, den Veranlagungszeitraum und die Fälligkeit der Wasserentnahmegebühr.

Rechtsnorm-Links

 

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http://bremen.beck.de/default.aspx?bcid=Y-100-G-brwegg-name-inh

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