Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Umweltinformationsgesetz für das Land Bremen | |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 2 sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen. | Rechtsnorm-Links |
...
URL-Adresse
...
http://bremen.beck.de/?typ=reference&y=100&g=BrUIG
...
Rechtsnorm-Links
...
...
URL-Adresse
...