Link zum Rechtstext | Anlagenverordnung | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 23. Dezember 2005 | |
Kerninhalte | Definition von Anforderungen an Anlagen in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Die VAwS unterscheidet dabei zwischen LAU- und HBV-Anlagen. LAU-Anlagen dienen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe, während HBV-Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden dienen. | Rechtsnorm-Links |
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URL-Adresse
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https://www.umwelt-online.de/regelwerk/wasser/laender/hb/vaws_ges.htm
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Rechtsnorm-Links
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