Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Kostenverordnung der Umweltverwaltung | |
Kerninhalte | Von den Behörden der Umweltverwaltung des Landes und der Gemeinden werden Kosten (Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren, Auslagen) nach dem als Anlage beigefügten Kostenverzeichnis erhoben. Es gilt auch für andere Behörden des Landes und der Gemeinden, wenn sie die bezeichneten Amtshandlungen durchführen und keine andere Rechtsvorschrift Anwendung findet. | Rechtsnorm-Links |
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http://bremen.beck.de/?typ=reference&y=100&g=BrUmwKostV
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