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Pflichten,... überall Pflichten...

Der Unternehmer hat die Pflicht, durch Einsatz geeigneter Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen die Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen im Betrieb zu gewährleisten.

 

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Anmerkung Marcel: Könnte man ein ähnliches Bild nehmen?vielleicht die Fabrik etwas schöner und die einzelnen aspekte drum herum?

https://pixabay.com/de/w%C3%BCrzburg-deutschland-fabrik-206414/ 

z. B.??

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Der Unternehmer hat neben der Verkehrssicherungspflicht (§ 276 BGB) bzw. Sorgfaltspflicht, insbesondere die folgende Pflichten: Organisationspflichten Entwicklungspflichten Konstruktionspflichten Fabrikationspflichten Instruktionspflichten Produktbeobachtungspflichten Vermeidung von Rechtsgutverletzungen jeder Art gegenüber Dritten (§§ 823, 831, 836 BGB) Schutz der Umwelt in den Bereichen Immissionsschutz, Klimaschutz, Boden- und Gewässerschutz (BImSchG, BBodSchG, WHG usw.) -> Betreiberpflichten Melde- und Anzeigepflichten gegenüber Behörden Sorge für Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz gegenüber den eigenen Beschäftigten 

...

Also besser eine "saubere Lösung" parat haben, um bösen Überraschungen vorzubeugen! 

 

Wir beraten Sie gerne!