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Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Verordnung (EG) Nr. 2592/2001 der Kommission vom 28. Dezember 2001 über weitere Informations- und Prüfungsanforderungen an Hersteller und Importeure bestimmter mit Vorrang zu prüfender Stoffe gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Pflicht von Herstellern und Importeuren hinsichtlich der 12 im Anhang aufgelisteten Stoffe (darunter Anilin, Tetrachlorethylen, Cadmium und Wasserstoffperoxid) ihre Informationen zur Verfügung zu stellen, den Anforderungen im Angang entsprechend zu prüfen und die Prüfungsergebnisse den als Berichterstatter bestimmten Mitgliedstaaten zu übermitteln. |