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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

BtM-Binnenhandelsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung vom 16. Dezember 1981

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Abgabe und den Erwerb der in Anlage II (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel) und III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) des BtMG aufgeführten Substanzen (Betäubungsmittel) unter den berechtigten Teilnehmern des Betäubungsmittelverkehrs (Arzneimittelhersteller, Arzneimittelgroßhandel, Apotheken usw.).