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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinien für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen des Umweltschutzes vom 9. Juni 2008

KerninhalteEine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes (förmlichen Gesetzes oder einer aufgrund eines solchen erlassenen Rechtsverordnung oder Satzung) verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt (§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten - OWiG-, vgl. jedoch auch § 1 Abs. 2 OWiG).
Eine Straftat ist eine rechtswidrige und schuldhafte Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Strafe (Freiheitsstrafe, Geldstrafe) vorsieht.

Diese Richtlinien enthalten für Niedersachsen Bestimmungen für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen des Umweltschutzes.