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Link zum Rechtstext

LUNG-Zuständigkeitsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesverordnung zur Regelung der Zuständigkeiten des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern vom 14. April 1999

Kerninhalte

Das Landesamt Diese Verordnung regelt die Zuständigkeit des Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern ist zuständig für die Aufgaben, die den nach § 2 aufgelösten Behörden durch Rechtsvorschriften zugewiesen waren. Das Landesamt ist auch zuständig für sonstige diesen Behörden durch Verwaltungsvorschrift übertragene Aufgaben.
Das Landesamt ist ferner zuständig für die Anerkennung von Vereinigungen nach § 3 Abs. 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes.