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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Kostenverordnung der Umweltverwaltung vom 27. August 2002

Link zum RechtstextUmwKostV

Kerninhalte

Von Diese Verordnung bestimmt, dass von den Behörden der Umweltverwaltung des Landes und der Gemeinden werden Kosten (Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren, Auslagen) nach dem als Anlage beigefügten Kostenverzeichnis erhoben werden.

Es gilt auch für andere Behörden des Landes und der Gemeinden, wenn sie die bezeichneten Amtshandlungen durchführen und keine andere Rechtsvorschrift Anwendung findet.

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