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Link zum Rechtstext | Denkmalschutzgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 21. Oktober 1991 |
KerninhalteEs | ist die Aufgabe von Dieses Gesetz regelt für Sachsen-Anhalt den Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kulturdenkmale als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und prägende Bestandteile der Kulturlandschaft nach den Bestimmungen des Gesetzes zu schützen, zu erhalten, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen. Der Schutz erstreckt sich auf die gesamte Substanz eines Kulturdenkmals einschließlich seiner Umgebung, soweit diese für die Erhaltung, Wirkung, Erschließung und die wissenschaftliche Forschung von Bedeutung ist. |
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die Denkmalpflege. |