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Link zum Rechtstext

Thüringer Denkmalschutzgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Thüringer Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale vom 14. April 2004

KerninhalteDenkmalpflege

und Denkmalschutz haben die Aufgabe, Kulturdenkmale als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher Entwicklung zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche und dörfliche Entwicklung sowie in die Räumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden. Dabei obliegt dem Denkmalschutz die hoheitlich-rechtliche Aufgabe und Verantwortung, der Denkmalpflege die fachliche Beratung und Fürsorge für den hoheitlichen Denkmalschutz.
Bei der Erfüllung dieser Aufgaben wirken im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen zusammenDieses Gesetz regelt für Thüringen den Denkmalschutz und die Denkmalpflege.