Link zum Rechtstext | Abfallausschlussverordnung | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | ||
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt, dass die in ihrer Anlage aufgeführten Abfälle von der Entsorgungspflicht durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin ausgeschlossen werden. | Rechtsnorm-Links |
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URL-Adresse
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https://www.umwelt-online.de/regelwerk/abfall/laender/berlin/aus.htm
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Rechtsnorm-Links
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