Link zum Rechtstext | Sondernutzungsgebührenverordnung | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen | |
Kerninhalte | Für Sondernutzungen der öffentlichen Straßen in der Baulast des Landes Berlin oder der Bundesrepublik Deutschland werden Gebühren nach dieser Verordnung und dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 erhoben (Sondernutzungsgebühren). Die Gebührenpflicht für Amtshandlungen nach der Verwaltungsgebührenordnung bleibt unberührt. | Rechtsnorm-Links |
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