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Link zum Rechtstext

Sondernutzungsgebührenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung öffentlicher Straßen

Kerninhalte

Für Sondernutzungen der öffentlichen Straßen in der Baulast des Landes Berlin oder der Bundesrepublik Deutschland werden Gebühren nach dieser Verordnung und dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 erhoben (Sondernutzungsgebühren). Die Gebührenpflicht für Amtshandlungen nach der Verwaltungsgebührenordnung bleibt unberührt.

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