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SprengstoffG

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2002

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt für den Umgang und Verkehr mit sowie die Einfuhr von festen oder flüssigen Stoffen und Zubereitungen (Stoffe), die durch eine nicht außergewöhnliche thermische, mechanische oder andere Beanspruchung zur Explosion gebracht werden können (explosionsgefährliche Stoffe), soweit sie zur Verwendung als Explosivstoffe oder als pyrotechnische Sätze bestimmt sind, sowie im Anwendungsbereich des Abschnitts V auch für explosionsgefährliche Stoffe mit anderer Zweckbestimmung.

Explosivstoffliste gemäß
Anlage III 

IN BEARBEITUNG