Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz | |
Kerninhalte | Für die in den Anlagen 1 und 2 genannten Amtshandlungen werden die dort genannten Verwaltungsgebühren erhoben. Für die in der Anlage 2, Tarifstellen 1 und 13.3.4 genannte Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen werden die dort genannten Benutzungsgebühren erhoben. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieser Verordnung. | Rechtsnorm-Links |
...
URL-Adresse
...