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Link zum Rechtstext

Brandenburgische Oberflächenwasserqualitätsverordnung für Trinkwasserentnahmezwecke

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Qualitätsanforderungen an oberirdische Gewässer für die Entnahme von Wasser zum Zwecke der Trinkwasserversorgung

Kerninhalte

Diese Verordnung dient der Umsetzung der (nicht mehr gültigen) Richtlinie 75/440/EWG über die Qualitätsanforderungen an Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung und der (ebenfalls nicht mehr gültigen) Richtlinie 79/869/EWG über die Messmethoden sowie über die Häufigkeit der Probenahmen und der Analysen des Oberflächenwassers für die Trinkwassergewinnung.

Sie gilt für oberirdische Gewässer und Gewässerteile, die für die Entnahme von Wasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzt werden oder genutzt werden sollen - mit Ausnahme von Wasserentnahmen zum Zwecke der künstlichen Grundwasseranreicherung oder für Uferfiltrat.

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