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Bezeichnung | Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg – Anstalt des öffentlichen Rechts über die Abfallentsorgungin der Stadt Duisburg vom 18. Dezember 2007 |
Rechtsebene | Duisburg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – Anstalt des öffentlichen Rechts (WBD-AöR) – die Entsorgung der Abfälle im Stadtgebiet betreibt und dabei folgende Aufgaben wahrnimmt: > Förderung der Abfallvermeidung> Gewinnung von Stoffen aus Abfällen (stoffliche Verwertung)> Gewinnung von Energie aus Abfällen (energetische Verwertung)> Beseitigung von Abfällen Sie legt fest, dass die Aufgaben sowohl die hierfür erforderlichen Maßnahmen des Bereitstellens, Überlassens, Einsammelns durch Hol- und Bringsysteme, Beförderns, Behandelns, Lagerns und Ablagerns als auch die Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallberatung) umfassen. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Stadt Duisburg |
URL-Adresse | https://www.wb-duisburg.de/downloads/Abfallentsorgungssatzung_2018.pdf |