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Bezeichnung

Abfallsatzung der Stadt Oberhausen vom 30. September 2013

Rechtsebene

Oberhausen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Satzung der Stadt Oberhausen über die Entsorgung von Abfällen bestimmt, dass die Stadt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung wahrnimmt. Die Abfallentsorgung der Stadt umfaßt das Einsammeln der in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle im Hol- und Bringsystem und die Abgabe der eingesammelten Abfälle an den oder die Entsorgungspflichtigen. Die Satzung berechtigt die Stadt, für die Inanspruchnahme der Einrichtung der Abfallbeseitigung zur Deckung der Kosten Benutzungsgebühren zu erheben. Sie legt unter anderem Gebührenmaßstab und Gebührensatz fest.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Oberhausen

URL-Adresse

http://www8.oberhausen.de/Ortsrecht_Internet/pdf-dokumente/131001_Abfallsatzung_300913.pdf