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Kurzbezeichnung

Abfallentsorgungssatzung

Bezeichnung

Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bocholt vom 18. Dezember 2002

Rechtsebene

Bocholt

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallentsorgungssatzung bestimmt, dass die Stadt Bocholt die Aufgaben der Abfallentsorgung in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung, die eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit bildet, betreibt. Zur Erfüllung von Aufgaben kann sich die Stadt ganz oder teilweise Dritter bedienen. Sie regelt unter anderem den Umfang der Entsorgungspflicht, das Anschluss- und Benutzungsrecht, den Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Abfallberatung.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallentsorgungssatzung

URL-Adresse

https://www.bocholt.de/fileadmin/DAM/Fachbereich_10/Dokumente/Ortsrecht/bocholt_rathaus_ortsrecht_0704.pdf

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen