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Link zum Rechtstext

Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder vom 15. November 2016 

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Einwirkung von elektromagnetischen Feldern.

Sie umfasst alle bekannten direkten und indirekten Wirkungen, die durch elektromagnetische Felder hervorgerufen werden können. Sie gilt nur für die Kurzzeitwirkungen von elektromagnetischen Feldern.

Sie gilt nicht

  • für Gefährdungen durch das Berühren von unter Spannung stehenden elektrischen Teilen,
  • für vermutete Langzeitwirkungen von elektromagnetischen Feldern und
  • in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen, soweit dort oder in den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen entsprechende Rechtsvorschriften bestehen.

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