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Änderungen der Richtlinie zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (Richtlinie 2011/16/EU)

Mit den vorgesehenen Änderungen soll es einen automatisierten und obligatorischen Informationsaustausch über Steuervorbescheide mit grenzüberschreitender Wirkung (tax rulings) geben. Das neue Verfahren soll zum 1. Januar 2017 greifen.

Das haben die Finanzminister der Europäischen Union beschlossen. Sie wollen auf diese Weise Steuerumgehungsgeschäfte bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen aufdecken, bei denen sich Konzerntöchter untereinander für diverse Leistungen Rechnungen stellen, um Gewinne in bestimmte Länder

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transferieren zu können, in denen die Einkünfte möglichst gering besteuert werden. Durch den Austausch entsprechender Steuervorbescheide soll dies aufgedeckt und damit ein Ausspielen der Mitgliedstaaten gegeneinander in steuerrechtlicher Hinsicht künftig vermieden werden.

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dazu hier.