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Bezeichnung

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Anliegerpflicht für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen in Dresden vom 7. Dezember 2001

Rechtsebene

Dresden

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung regelt die Anliegerpflicht für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen. Sie berechtigt die Landeshauptstadt Dresden, die Durchführung des Winterdienstes auf denöffentlichen Gehwegen und Überwegen für Fußgänger auf die Straßenanlieger zu übertragen. Die Verpflichtungen dieser Satzung gelten nicht für Gehwege in öffentlichen Grünanlagen und Erholungsanlagen, die vornehmlich von Erholungssuchenden benutzt werden, sowie für Gehwege innerhalb von Friedhöfen.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Dresden

URL-Adresse

https://www.dresden.de/media/pdf/satzungen/winterdienst_anliegersatzung.pdf

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen