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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße in der Fassung der

25

27. Änderungsverordnung vom 25. Oktober

2016

2018

Link zum RechtstextADR
LeitfadenADR 20172019

Kerninhalte

Dieses Übereinkommen enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut, sofern der Transport im Hoheitsgebiet von mindestens zwei der Vertragsstaaten ausgeführt wird.

Es regelt unter anderem 

  • die Einstufung der zu transportierenden Güter als Gefahrgut und die zugehörigen Sicherheitsmaßnahmen, 
  • Bezettelung (Kennzeichnung) und Dokumentation wie Beförderungspapier und schriftliche Weisung (Unfallmerkblatt) eines Gefahrguttransports, 
  • den Bau von Behältern, Tanks, Fahrzeugen für Gefahrguttransports, 
  • Befreiungen von der Einhaltung der Regeln des ADR und 
  • multimodale Gefahrguttransports (Straße-Zug, Schiff oder Flugzeug).

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