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Kurzbezeichnung

Abwassersatzung

Bezeichnung

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Schwaikheim vom 16. Februar 2016

Rechtsebene

Schwaikheim

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Gemeinde Schwaikheim die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als eine öffentliche Einrichtung betreibt. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird. Sie regelt neben Anschluss und Benutzung Grundstücksanschlüsse und Grundstücksentwässerungsanlagen sowie den Abwasserbeitrag und die Abwassergebühren.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Gemeinde Schwaikheim

URL-Adresse

http://www.schwaikheim.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Neue_Abwassersatzung_ab_01.03.2016.pdf

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen