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Kurzbezeichnung | Abwasserbeseitigungs- und Abwasserbeseitungsabgabensatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Barsinghausen vom 13. Dezember 2012 und Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Stadt Barsinghausen vom 25. März 2004 |
Rechtsebene | Barsinghausen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abwasserbeseitigungssatzung bestimmt, dass die Stadt Barsinghausen zur Beseitigung des in ihrem Entsorgungsgebiet anfallenden Abwassers jeweils eine öffentliche Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung, zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung und zur Beseitigung des Inhalts von abflusslosen Sammelgruben und des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms betreibt. Sie regelt insbesondere Anschlusszwang- und Benutzungszwang sowie Einleitungsbedingungen. Die Abwasserbeseitungsabgabensatzung berechtigt die Stadt, Beiträge zur Deckung des Aufwands für die jeweils zentrale Abwasseranlage einschließlich der Kosten für den ersten Grundstücksanschluss (Abwasserbeiträge) und Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse (Aufwendungsersatz) sowie Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen (Abwassergebühren) zu erheben. Sie legt unter anderem Beitragsmaßstab und Beitragssatz für die Abwasserbeiträge sowie Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze für die Abwassergebühren fest. |
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Bezeichnung | Abwasserbeseitigungssatzung |
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Bezeichnung | 1. Änderungssatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung |
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Bezeichnung | Abwasserbeseitungsabgabensatzung |
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Bezeichnung | 3. Änderungssatzung zur Abwasserbeseitungsabgabensatzung |
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