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Kurzbezeichnung | Abwassersatzung Stadt Göppingen |
Bezeichnung | Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Göppingen vom 29. März 2012 |
Rechtsebene | Göppingen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Göppingen die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als eine öffentliche Einrichtung betreibt, soweit das Abwasser über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagegebracht (angeliefert) wird. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht bzw. -pflicht sowie Einleitungsbeschränkungen und Grundstücksanschlüsse. Sie berechtigt die Stadt, zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag zu erheben. Sie legt insbesondere Beitragsmaßstab und Beitragssatz fest. Zudem berechtigt sie die Stadt, für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren zu erheben, und legt Gebührenmaßstab und die Höhe der Abwassergebühren fest. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Stadt Göppingen |
URL-Adresse | http:// |
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Gesetzl. Kurzzeichen |