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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten vom 172. November 2009Dezember 2016 |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt den Bau und den Betrieb von folgenden Sonderbauten: - Versammlungsstätten (Teil 1)
- Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Gastbetten (Teil 2)
- Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt mehr als 2.000 m² haben (Teil 3)
- Hochhäuser (Teil 4)
- Stellplätze und Garagen (Teil 5)
- Betriebsräume für elektrische Anlagen (Teil 6)
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