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Bezeichnung/Link zum Rechtstextanchor | _GoBack | _GoBack | Landestransparenzgesetz vom 27. November 2015 |
Link zum Rechtstext | LTranspG RP | ||
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, den Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen zu gewähren, um damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu vergrößern. Es gilt für alle transparenzpflichtigen Stellen des Landes (u.a. Behörden, Gemeinden, Gemeindeverbände) und regelt ihre Transparenzpflicht: Soweit keine öffentlichen oder privaten Belange entgegenstehen, müssen Umweltinformationen auf Antrag zugänglich gemacht werden. Der Antrag muss erkennen lassen, zu welchen Umweltinformationen der Zugang gewünscht wird. Mit ihm wurden das frühere Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) und das Landesumweltinformationsgesetz (LUIG) zusammengefügt und vollständig abgelöst. | ||
Bezeichnung | Umwelt-Online | ||
URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/laender/rp/transpg_ges.htm | ||
Bezeichnung | Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz | ||
URL-Adresse | http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1dyr/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-TranspGRPrahmen&documentnumber=3&numberofresults=8&doctyp=Norm&showdoccase=1&doc.part=X¶mfromHL=true |