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Link zum Rechtstext

Bausachverständigenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung des Ministerium für Verkehr und Infrastruktur über anerkannte Sachverständige für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht vom 15. Juli 1986

Kerninhalte

Anders als in den anderen Bundesländern ist die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht in Baden-Württemberg in den einzelnen Verordnungen (§ 16 Garagenverordnung, § 30 Verkaufsstättenverordnung, § 14 Versammlungsstättenverordnung) geregelt. Die BauSVO nimmt lediglich Bezug auf diese Verordnungen, die wiederum auf sie verweisen.