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AMS-Konzepte/-Standards

  • Nationaler (deutscher) Leitfaden für Arbeitsschutz-Managementsysteme (NLA)
  • Occupational Health and Safety Assessment Series (OHSAS 18001)
  • Occupational Health- and Risk-Managementsystem (OHRIS)
  • Leitfaden Arbeitsschutzmanagement der Hessischen Arbeitsschutzverwaltung (ASCA)
  • Sicherheits Certifikat Contraktoren (SCC und SCP)
  • künftig auch: ISO 45001 (noch im Entwurf)

Bestellung

Damit ein Managementsystem am Laufen gehalten wird und die Wirksamkeit der Maßnahmen sichergestellt ist, bedarf es einer Person, die sich darum kümmert. Fast alle gängigen AMS-Standards sehen deshalb die schriftliche Bestellung eines qualifizierten Managementsystembeauftragten für das Arbeitsschutz-Managementsystem (AMS) vor. Allerdings kann Doch auch ein eine andere beauftragte Person, wie etwa der Qualitätsmanagementbeauftragte, kann diese Funktion übernehmen. Eine Personalunion mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte allerdings dagegen weitestgehend vermieden werden, um ein „Abwälzen“ der fachlichen Arbeitsschutzaspekte und des Arbeitsschutzalltags zulasten des "Managen" „Managen“ des AMS zu verhindern. Hat ein Unternehmen auch zusätzlich andere Managementsysteme, wie z.B. ein Umweltmanagementsystem, etabliert, empfiehlt es sich, die Aufgaben zu koppeln.

Aufgaben

Der AMS-Beauftragte (AMB) ist der Systembeauftragte für das betriebliche Arbeitsschutzmanagementsystem und somit dafür verantwortlich, dass die defnierten definierten Prozesse fortlaufend funktionieren. Er ist allerdings nicht für fachliche Fragen des Arbeitsschutzes zuständig.

Wichtige Aufgaben des AMS-Beauftragten AMB können z.B. sein:

  • das Organisieren und Koordinieren der Einführung eines AMS und ggf. die Einbindung in ein integriertes Managementsystem;
  • die Betreung Betreuung und Pflege des AMS;
  • das regelmäßige Überprüfung, Bewerten und Reporting der Einhaltung bzw. Wirksamkeit der festgelegten Anforderungen des AMS;
  • das Veranlassen von Maßnahmen bei Nichteinhalten von Anforderungen; Anforderungen 
  • die Reflexion von Verbesserungsmaßnahmen;
  • die Beratung, Unterstützung und Information der Geschäftsführung , sowie der Führungskräfte hinsichtlich der Anwendung und des aktuellen Standes Stands des AMS;
  • die Sicherstellung der Anwendung und der Pflege des Dokumentationssystems;

Die expliziten festgelegten Aufgaben des AMS-Beauftragten sowie AMB sollten ebenso wie seine Zuständigkeiten und Befugnisse sollten abhängig vom Unternehmen in einem AMS-Handbuch dokumentiert werden. Bei der Ausführung seiner Aufgaben sollte der Verantwortliche zudem er eng mit anderen Betriebsbeauftragten, wie der Fachkraft für Arbeitssicherheit, zusammenarbeiten.

Fortbildung

Die persönlichen Voraussetzungen für die Bestellung eines AMS-Beauftragten sowie AMB und die Anforderungen an die seine Weiterbildung werden in den AMS-Standards nicht weiter behandelt. Allerdings sollten nur zuverlässige Personen, beschrieben. Diese Aufgabe sollte jedoch nur zuverlässigen Personen mit Erfahrung im Prozessmanagement mit dieser Aufgabe vertraut gemacht anvertraut werden.