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Kurzbezeichnung

Entwässerungs- und Kanalbenutzungsgebührensatzung Mönchengladbach

Bezeichnung

Satzung der Stadt Mönchengladbach über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Fassung des Fünfzigsten Einundfünfzigsten Nachtrags vom 224. September 2016 Juli 2018 und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abwasseranlagen der Stadt Mönchengladbach in der Fassung des Zweiundzwanzigsten des Dreiundzwanzigsten Nachtrags vom 1521. Dezember 20162017 

Rechtsebene

Mönchengladbach

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass die Stadt Mönchengladbach zur unschädlichen Beseitigung der Abwässer (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ihrem Gebiet eine öffentliche Einrichtung betreibt und sich zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht der NEW AG bedient. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang sowie Einleitungsbedingungen.

Die Kanalbenutzungsgebührensatzung berechtigt die Stadt Mönchengladbach, für die Inanspruchnahme der Abwasseranlagen zur Deckung der Kosten Benutzungsgebühren zu erheben. Sie regelt unter anderem Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Entwässerungssatzung

URL-Adresse

https://www.moenchengladbach.de/fileadmin/news_import/Ortsrecht-Satzungen/66-1_2016_1_-_Entw%C3%A4sserungssatzung__Juli_2018_.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Kanalbenutzungsgebührensatzung

URL-Adresse

https://www.moenchengladbach.de/fileadmin/news_import/Ortsrecht-Satzungen/66-2_2017-01.pdf