Link zum Rechtstext | Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
KerninhaltKerninhalte | Dieses Gesetz ergänzt das KrWG des Bundes. Es legt für die Abfallwirtschaft als Ziele die Abfallvermeidung, die Schadstoffminimierung, die stoffliche Verwertung anfallender Abfälle – insbesondere Glas, Papier, Metall, Kunststoff, Bauschutt und kompostierbare Stoffe sollen weitestgehend in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden –, die Behandlung nicht verwertbarer Abfälle, so dass sie umweltverträglich verwertet oder abgelagert werden können, und die Ablagerung nicht verwertbarer oder nicht weiter zu behandelnder Abfälle fest und richtet sich an die Erzeuger, Besitzer und Entsorger von Abfällen. Es regelt zudem die Pflichten der öffentlichen Hand im Bereich der Abfallwirtschaft. |
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