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Gesetzl. Kurzzeichen
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Link zum Rechtstext | Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 | ||
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Kraftfahrzeugsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 | ||
Kerninhalte | Mit diesem Gesetz werden > das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, -> das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden (mit Ausnahmen),> die widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen,> die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen und> und> die Zuteilung von roten Kennzeichen, die von einer Zulassungsbehörde im Inland zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben werden,besteuert. Es wird ergänzt durch die Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung. | ||
URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/steuer/kraftstg_ges.htm | ||
URL-Adresse | http://www.buzer.de/gesetz/315/index.htm | URL-Adresse | http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl115s0901.pdf |