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Link zum Rechtstext

Trinkwasserentnahme-Verordnung

Bayern

Bayern

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bayerische Verordnung über die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Trinkwasserversorgung

Kerninhalte

Diese Verordnung dient der Umsetzung sowohl der Richtlinie 75/440/EWG über die Qualitätsanforderungen an Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung als auch der Richtlinie 79/869/EWG über die Messmethoden sowie die Häufigkeit der Probenahmen und der Analysen des Oberflächenwassers für die Trinkwassergewinnung.

Sie gilt für bestimmte oberirdische Gewässer und Gewässerteile, die für die Entnahme von Wasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzt werden, und regelt die Zulässigkeit dieser Wasserentnahmen.

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