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Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes den Einsatz von erneuerbaren Energien zu Zwecken der Wärmeversorgung in Baden-Württemberg zu steigern, die hierfür notwendigen Technologien weiter auszubauen und dadurch die Nachhaltigkeit der Energieversorgung zu verbessern.

Dieses Gesetz gilt für Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime. Hiervon ausgenommen sind

1. Wohngebäude, die weniger als vier Monate im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April genutzt werden, und
2. Wohngebäude mit einer Wohnfläche von weniger als 50 m2m2.

Rechtsnorm-Links

 

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesrecht Baden-Württemberg Bürgerservice

URL-Adresse

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=ErnW%C3%A4rmeG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true

Rechtsnorm-Links

 

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/energie/laender/bw/eewaermeg.htm

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