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Die DGUV-Regel 112-189 (vormals BG-Regel 189) schreibt schreibt das Tragen von Chemikalienschutzanzügen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen vor.Chemikalienschutzanzüge (CS-Anzüge) haben die Aufgabe, den Träger vor dem direkten Kontakt mit Gefahrstoffen, die sich am Arbeitsplatz befinden oder die vom Arbeitsplatz in andere Bereiche zum Schaden von Dritten Dritter verschleppt werden können, zu schützen. CS-Anzüge und Handschuhe zählen zur Gefahrenkategorie III für persönliche Schutzausrüstung, wenn eine schwere Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens des Arbeitnehmers vorliegt. Zur Ausstattung der Vollschutzanzüge gehört in der Regel ein Atemschutzgerät. Typische Einsatzorte für CS-Anzüge der Kategorie III sind brennende Gebäude und biologisch, chemisch oder radioaktiv belastete Gebiete und Räume.
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