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Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt

  • Einzelheiten der an Sachverständige und Untersuchungsstellen nach § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) zu stellenden Anforderungen,
  • Art und Umfang der von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben,
  • das Verfahren zum Nachweis der Qualifikation,
  • Ort und Verfahren der Bekanntgabe der Sachverständigen und Untersuchungsstellen, welche die Anforderungen erfüllen, und
  • die Vorlage der Ergebnisse ihrer Tätigkeit.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/boden/laender/bw/bodschasuvo_ges.htm

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesrecht BW Bürgerservice

URL-Adresse

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/142w/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-BodSchAltLSachvVBWrahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=20&showdoccase=1&doc.part=R&paramfromHL=true#focuspoint