...
Gesetzl. Kurzzeichen
...
...
Link zum Rechtstext | Beschussgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Prüfung und Zulassung von-> Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition oder hülsenlose Treibladungen verwendet werden, einschließlich deren höchst beanspruchten Teilen,> Munition und> und> sonstigen Waffenzum Schutz der Benutzer und Dritter bei bestimmungsgemäßer Verwendung.Es ist nicht anzuwenden auf-> Feuerwaffen, die zum Verschießen von Munition bestimmt sind, bei der die Ladung nicht schwerer als 15 Milligramm ist,> veränderte Schusswaffen nach dem Waffengesetz,> die Lagerung in verschlossenen Zolllagern oder in Freizonen. |
URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/anlasi/spreng/beschg_ges.htm |
URL-Adresse | http://www.buzer.de/gesetz/4472/index.htm |