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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Grundsätze für die Ausbildung von Sachkundigen für die Prüfung der künstlichen Beleuchtung an Arbeitsplätzen (Ausgabe Januar 2015)

Link zum RechtstextDGUV Grundsatz 315-201

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftlichen Grundsätze sind anzuwenden auf Dieser berufsgenossenschaftliche Grundsatz enthält Anforderungen an die Ausbildung von Sachkundigen fachkundigen Personen für die Prüfung Überprüfung und Beurteilung der künstlichen Beleuchtung an ArbeitsplätzenBeleuchtung von Arbeitsstätten.

Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme sind nicht Gegenstand der Ausbildung nach diesem Grundsatz.