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Link zum Rechtstext

Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz vom 6. April 2016

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung von neuen einfachen Druckbehältern ist auf neue serienmäßig hergestellte einfache Druckbehälter anzuwenden, die auf dem Markt bereitgestellt werden.

Sie gilt ist nicht für:

Behälter

anzuwenden auf

  • einfache Druckbehälter, die ausschließlich speziell für eine Verwendung in der Kerntechnik hergestellt vorgesehen sind und bei denen Schäden die Freisetzung radioaktiver Stoffe zur Folge haben können.,
  • Behältereinfache Druckbehälter, die ausschließlich speziell zur Ausstattung oder für den Antrieb von Wasserfahrzeugen oder Luftfahrzeugen bestimmt sind.,
  • Feuerlöscher.
Tags

6. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz; Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz; 6. Verordnung zum ProdSG; Sechste Verordnung zum ProdSG; 6. Produktsicherheitsverordnung; Sechste Produktsicherheitsverordnung; Sechste ProduktsicherheitsV; Sechste ProduktsicherheitsVO

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