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Link zum Rechtstext | Druckgeräteverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz vom 27. September 2002 |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung auf dem Markt von neuen Druckgeräten ist auf neue Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck von über 0,5 bar, die auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden, anzuwenden. Sie gilt unter anderem nicht für
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Tags | 14. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz; Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz; 14. Verordnung zum ProdSG; Vierzehnte Verordnung zum ProdSG; 14. Produktsicherheitsverordnung; Vierzehnte Produktsicherheitsverordnung; Vierzehnte ProduktsicherheitsV; Vierzehnte ProduktsicherheitsVO; Druckgeräteverordnung; DruckgeräteV; DruckgeräteV |
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