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Betriebs-Verordnung (Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen)

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen vom 10. Oktober 2007

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt, dass Bauherren oder Betreiber sicherheitsrelevante technische Anlagen und Einrichtungen von Gebäuden prüfen zu lassen haben, wenn diese bauordnungsrechtlich erforderlich sind oder soweit an diese bauordnungsrechtliche Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden.

Durch Prüfsachverständige für technische Anlagen und Einrichtungen müssen >

  • Lüftungsanlagen, ausgenommen solche, die einzelne Räume im selben Geschoss unmittelbar ins Freie be- oder entlüften,
>
  • CO-Warnanlagen,
->
  • Rauch und Wärmeabzugsanlagen,
>
  • Feuerlöschanlagen,
->
  • Brandmelde und Alarmierungsanlagen und
-> Sicherheitsstromversorgungenauf
  • Sicherheitsstromversorgungen

auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit, Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft werden.

Die Prüfungen in baulichen Anlagen gewerblicher Betriebe oder Einrichtungen können davon abweichend mit einer nach dem Feuerwehrgesetz staatlich anerkannten Werkfeuerwehr unter Verantwortung des hauptberuflichen Leiters der Werkfeuerwehr durchgeführt werden.