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Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Reichsversicherungsordnung in der Fassung der Neubekanntmachung vom 15. Dezember 1924

Link zum RechtstextRVO

Kerninhalte

Diese Verordnung stellt die gesetzliche Grundlage des deutschen Sozialstaates dar. In ihr waren in sechs Büchern mit ursprünglich insgesamt 1.805 Paragrafen das Recht der Arbeiterkrankenversicherung, das Unfallversicherungsrecht, das Invaliditäts- und das Altersversicherungsrecht zusammengefasst.

Seit 1975 wird sie schrittweise durch das Sozialgesetzbuch ersetzt.

Derzeit regelt sie nur noch die Rechtsverhältnisse der Beamten und Angestellten, für die die Dienstordnung (§ 351) gilt, bei Krankenkassen (§§ 349 bis 358 und § 360).